Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet einen wichtigen Schutz für Jäger und Jagdpächter. Sie ist eine gesetzliche vorgeschriebene Pflichtversicherung und eine Voraussetzung für den Erwerb eines Jagdscheines. Eine gültige Versicherungsbestätigung muss bei der jeweiligen zuständigen Jagdbehörde vorgelegt werden, damit der Jagdschein ausgestellt werden kann.
In den meisten Fällen beinhaltet die Jagdhaftpflichtversicherung auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Jagdhunde, Frettchen und Greifvögel. Damit Sie als Tierhalter und Jäger vor Schadenersatzansprüchen geschützt sind, bei Schäden in bestimmten Grenzen und Fällen die bei Ausübung der Jagd Ihnen schuldhaft nachgewiesen werden können. Jagdunfälle können oft schwere finanzielle Folgen mitbringen, z. B. wenn durch eine Kugel, die sich versehentlich gelöst hat eine andere Person verletzt wird oder der Jagdhund plötzlich ausreist und auf der nächsten Straße einen Verkehrsunfall verursacht.
Durch den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung sichern Sie sich als Jäger und das Jagdrisiko zeitgemäß und umfassend ab.